Einsätze

Gemäß dem Landesfeuerwehrgesetz 2001 (LFG 2001) §1 Abs. 1 sind Feuerwehren wie folgt definiert:

Die Feuerwehren sind einheitlich gestaltete, von geschulten Kräften geführte Gemeinschaften, die

  • bei Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden einschließlich der Stellung einer Brandsicherheitswache, bei Vorkehrungen für die Brandbekämpfung, bei nachfolgenden Sicherungsmaßnahmen und durch Hilfestellung bei allfälligen Erhebungsmaßnahmen (Brandschutz),
  • bei Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Minderung der unmittelbaren Auswirkungen von Personen- und Sachschäden, soweit diese Schäden durch Unfälle oder Elementarereignisse eintreten, (Katastrophenhilfe) und
  • bei technischen Hilfeleistungen, insbesondere Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen für Menschen, Tiere und Sachen sowie für die Umwelt, soweit es sich nicht ausschließlich um Hilfeleistungen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung handelt, (technische Hilfsdienste), mitzuwirken haben.

Dieser Gesetzestext beschreibt die Hauptaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren. In dieser Kategorie der Website wird neben den aktuellen Einsätzen auch unser Einsatzgebiet sowie das mögliche Einsatzspektrum vorgestellt.

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